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   LG Dortmund, 24.01.2011 - 2 S 1/11   

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https://dejure.org/2011,7350
LG Dortmund, 24.01.2011 - 2 S 1/11 (https://dejure.org/2011,7350)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.01.2011 - 2 S 1/11 (https://dejure.org/2011,7350)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 2 S 1/11 (https://dejure.org/2011,7350)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Deckung aus einer Rechtsschutzversicherung für die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens wegen Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalls bei Minderung der Miete

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtschutzfall - zeitliche Festlegung des Rechtschutzfalles

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 2008 § 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. a); ARB 2008 § 7
    Ablehnung der Deckung aus einer Rechtsschutzversicherung für die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens wegen Vorvertraglichkeit des Versicherungsfalls bei Minderung der Miete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schimmel wegen Baumangel vor Mietzeit: Vorvertraglichkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsschutzversicherung will Mietstreit nicht finanzieren - Entscheidend: Der "Streitgegenstand Schimmel" trat erst nach Vertragsschluss mit dem Versicherer auf

Verfahrensgang

  • AG Lünen - 8 C 260/10
  • LG Dortmund, 24.01.2011 - 2 S 1/11

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 612
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 27.10.2010 - 20 U 71/10

    Eintritt des Haftpflichtfalls bei Behandlungsfehlern eines Arztes über einen

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2011 - 2 S 1/11
    Dieses Vorbringen muss (erstens) einen objektiven Tatsachenkern - im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil - enthalten, mit dem der VN (zweitens) den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er (drittens) seine Interessenverfolgung stützt (BGH VersR 2009, 109; OLG Hamm r+s 2011, 23; Wendt MDR 2008, 717 [718, 721] und r+s 2008, 221 [222, 226 f.]).
  • AG Mannheim, 19.12.2008 - 3 C 333/08

    Rechtsschutzversicherung: Vorvertraglichkeit bei Dauerschuldverhältnissen

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2011 - 2 S 1/11
    Unter Zugrundelegung des allein maßgeblichen vom Kläger behaupteten Rechtsverstoßes ist der Rechtsschutzfall mit dem Auftreten der Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung im Jahre 2009 eingetreten, nachdem die erste Mängelbeseitigung offenkundig fehlgeschlagen war, jedenfalls nicht vor erstmaligem Auftreten der Schäden und damit nach Beginn des Versicherungsschutzes (OLG Düsseldorf r+s 2001, 198 unter III 2; AG Mannheim VuR 2009, 148; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8.Aufl. § 4 ARB 2008 Rn. 76; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 28., Aufl., § 4 ARB 2008, Rn. 108; Obarowski in Beckmann/Matusche Beckmann, Versicherungsrechts.-Handbuch, 2. Aufl., § 37 Rn. 371; Cornelius-Winkler, jurPR-VersR 2/2009 Anm. 1).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 305/07

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2011 - 2 S 1/11
    Dieses Vorbringen muss (erstens) einen objektiven Tatsachenkern - im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil - enthalten, mit dem der VN (zweitens) den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er (drittens) seine Interessenverfolgung stützt (BGH VersR 2009, 109; OLG Hamm r+s 2011, 23; Wendt MDR 2008, 717 [718, 721] und r+s 2008, 221 [222, 226 f.]).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 4 U 148/99

    Vorvertraglichkeit von Schadensersatzforderungen in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 24.01.2011 - 2 S 1/11
    Unter Zugrundelegung des allein maßgeblichen vom Kläger behaupteten Rechtsverstoßes ist der Rechtsschutzfall mit dem Auftreten der Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung im Jahre 2009 eingetreten, nachdem die erste Mängelbeseitigung offenkundig fehlgeschlagen war, jedenfalls nicht vor erstmaligem Auftreten der Schäden und damit nach Beginn des Versicherungsschutzes (OLG Düsseldorf r+s 2001, 198 unter III 2; AG Mannheim VuR 2009, 148; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8.Aufl. § 4 ARB 2008 Rn. 76; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 28., Aufl., § 4 ARB 2008, Rn. 108; Obarowski in Beckmann/Matusche Beckmann, Versicherungsrechts.-Handbuch, 2. Aufl., § 37 Rn. 371; Cornelius-Winkler, jurPR-VersR 2/2009 Anm. 1).
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